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Bestimmungen für die Einreise mit dem Hund in die Mitglied-staaten der
Europäischen Gemeinschaft
sowie des EWR:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich,
Zypern.
Für den Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten erforderlich
sind ein Heimtierausweis (pet pass) welche von jedem österreichischen
Tierarzt aus
gestellt werden kann. Aus diesem Ausweis muss
hervorgehen, das das Tier
eine gültige Tollwutimpfung hat. Weiters
muss
das Tier entweder durch eine deutliche Tätowierung oder einen
Mikrochip gekennzeichnet sein.
Gültigkeit der Tollwutimpfung:
Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung
gültig, wenn
• das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den
Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde,
• es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von
mindestens 1 internationalen Antigeneinheit (WHO Norm) hat,
• das Tier danach regelmäßig gemäß den Empfehlungen des
Herstellers einer Auffrischungsimpfung unterzogen wird.
Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Anforderungen
Bis zumindest Juli 2009 dürfen Hunde, Katzen und Frettchen in das
Hoheitsgebiet Irlands, Maltas, Schwedens und des Vereinigten Königreichs
nur eingeführt werden, wenn folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt sind:
• Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor
bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut‐Antikörper von
mindestens 0,5 IE/ml vorge‐nommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern
braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser
Titrierung in den vom Herstellerlabor vorge‐schriebenen Zeitabständen
regelmäßig wieder geimpft wurde.
• Zusatzbestimmungen zur Zecken‐ und Bandwurmbehandlung
(www.defra.gov.uk, www.agriculture.gov.ie, www.sjv.se)
Für die Einreise nach Norwegen und Finnland ist ebenfalls eine
Bandwurmbehandlung erforderlich. (www.mattilsynet.no, www.mmm.fi )
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