Belgien
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate
Bulgarien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 1 Jahr, bei Katze 6 Monate.
Deutschland
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Dänemark
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Estland
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht erlaubt.
Finnland
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Frankreich
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis max. 6 Wochen alt. Die Mitnahme von Tieren die jünger als 3 Monate sind ist verboten. Einfuhrverbot besteht für: Pit-Bulls, Boer-Bulls und Hunden der Tosarasse. Rottweiler, Staff. Terrier und Am. Staff. Terrier müssen mit Maulkorb an der Leine geführt werden.
Griechenland
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 12 Monate.
Großbritannien
Grundsätzlich 6 Monate Quarantäne. Ab 28.2.2000 können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU-EFTA-Ländern auch ohne Quarantäne mitgenommen werden. Voraussetzung: Kennzeichnung des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung. Die Wirksamkeit der Impfung muss durch einen Bluttest auf Bildung von Tollwutantikörper nachgewiesen werden. Offizielles Gesundheitszeugnis. Behandlung gegen Bandwurm und Zecken vor der Einreise. Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme für den Bluttest nach Großritannien einreisen. Die Einfuhr von Hunden der Rassen Bit-Pull-Terrier, Japaneser Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro ist verboten.
Irland
Grundsätzlich ist eine Einfuhrgenehmigung und Quarantäne notwendig. Es können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU-Ländern quarantänefrei nach Irland eingeführt werden, wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien, Isle of Man oder Kanalinseln nach Irland gelangen und somit die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen müssen (Pet Travel Scheme).
Island
Für Haustiere besteht in Island Einreiseverbot.
Italien
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 11 Monate. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.
Jugoslawien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oder Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Kroatien
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Lettland
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht erlaubt.
Litauen
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht erlaubt.
Luxemburg
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Malta
Für Hunde und Katzen besteht eine einmonatige Quarantänepflicht. Zusätzlich werden eine amtstierärztliche Bestätigung verlangt, die aussagt, dass das Heimatland tollwutfrei ist, ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impfzeugnis mit eingetragener Tollwutimpfung, die mind. 20 Tage vor Abreise getätigt wurde und nicht älter als 30 Tage ist, sowie eine Einfuhrbewilligung der maltesischen Behörden.
Veterinary Service Department, Civil Abatoir, Marsa – CMR 02, Tel:(00356) 224 411, Fax: (00356) 237 900
Mazedonien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Niederlande
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Norwegen
Bei Einfuhr aus einem EU-Land sind erforderlich: Identitätskennzeichnung des Tieres (Tätowierung, Mikro-Chip). Tollwutimpfung mit anschließendem Bluttest (frühestens 120 Tage nach der Impfung) durch ein autorisiertes Laboratorium, Impfung gegen Leptospirose und Staupe (nur Hunde). Tierärtl. Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen. Tierärztl. Gesundheitszeugnis mit Bestätigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (10 Tage gültig).
Sämtliche Bescheinigungen sind unter Verwendung der Originalformulare zu erstellen. Wenn die Reise zuerst über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen für Schweden zu erfüllen (Einfuhrgenehmingung vom Schwed. Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich). Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hunde und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden.
Polen
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Portugal
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.
Rumänien
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.
Russische Föderation
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, welches bei Ankunft nicht älter als 10 Tage ist. Andere Tiere, wie z.B. Fische oder Vögel, müssen ebenfalls von einem amtstierärztl. Gesundheitszeugnis begleitet werden. Die Einfuhr von Tauben ist allerdings verboten. Generell sind Tiere in Hotels nicht erlaubt.
Schweden
Bei Einfuhr aus einem EU-Land sind erforderlich: Einfuhrgenehmigung vom schwed. Zentralamt für Landwirtschaft (kostenpflichtig). Identitätskennzeichnung des Tieres (Tätowierung, Mikro-Chip), Tollwutimpfung mit anschließendem Bluttest (frühestens 120 Tage nach der Impfung) durch ein autorisiertes Laboratorium. Impfung gegen Leptospirose und Staupe (nur Hunde). Amtstierärztl. Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen. Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis mit Bestätigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (10 Tage gültig). Sämtl. Bescheinigungen sind unter Verwendung der Originalformulare zu erstellen.
Schweiz
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Slowakei
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Spanien
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis.
Tschechien
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muss eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden, bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt.
Türkei
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, bei der Einreise nicht älter als 15 Tage. Und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 14 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Ungarn
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis (wird in der Regel nicht kontrolliert) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Österreich
Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Das Zertifikat muss in deutscher Sprache verfasst sein oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden. Bei Tieren, die jünger als 12 Wochen sind, entfällt die Vorlage des Impfpasses.
Quelle: ÖAMTC