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Belgien |
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| Internationaler Impfpass,
Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw.
nicht älter als 12 Monate |
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Bulgarien |
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| Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und
internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage
vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 1 Jahr,
bei Katze 6 Monate. |
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Deutschland |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Dänemark |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Estland |
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| Tollwutimpfung
und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht
älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht
erlaubt. |
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Finnland |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Frankreich |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis max. 6 Wochen alt. Die Mitnahme von
Tieren die jünger als 3 Monate sind ist verboten.
Einfuhrverbot besteht für: Pit-Bulls, Boer-Bulls
und Hunden der Tosarasse. Rottweiler, Staff. Terrier und
Am. Staff. Terrier müssen mit Maulkorb an der Leine
geführt werden. |
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Griechenland |
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| Internationaler
Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis,
nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch.
Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt,
nicht älter als 12 Monate. |
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Großbritannien |
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| Grundsätzlich
6 Monate Quarantäne. Ab 28.2.2000 können jedoch
Hunde und Hauskatzen aus EU-EFTA-Ländern auch ohne
Quarantäne mitgenommen werden. Voraussetzung: Kennzeichnung
des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung.
Die Wirksamkeit der Impfung muss durch einen Bluttest
auf Bildung von Tollwutantikörper nachgewiesen werden.
Offizielles Gesundheitszeugnis. Behandlung gegen Bandwurm
und Zecken vor der Einreise. Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich
war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum
der Blutentnahme für den Bluttest nach Großritannien
einreisen. Die Einfuhr von Hunden der Rassen Bit-Pull-Terrier,
Japaneser Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro ist
verboten. |
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Irland |
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| Grundsätzlich
ist eine Einfuhrgenehmigung und Quarantäne notwendig.
Es können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU-Ländern
quarantänefrei nach Irland eingeführt werden,
wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien,
Isle of Man oder Kanalinseln nach Irland gelangen und
somit die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen
müssen (Pet Travel Scheme). |
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Island |
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| Für
Haustiere besteht in Island Einreiseverbot. |
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Italien |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 11 Monate. Haustiere müssen
beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer
zu keiner Zeit gefährden können. |
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Jugoslawien |
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| Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis oder Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung
mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 6 Monate. |
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Kroatien |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Lettland |
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| Tollwutimpfung
und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht
älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht
erlaubt. |
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Litauen |
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| Tollwutimpfung
und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht
älter als 10 Tage). Tiere sind in Hotels meist nicht
erlaubt. |
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Luxemburg |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Malta |
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Für
Hunde und Katzen besteht eine einmonatige Quarantänepflicht.
Zusätzlich werden eine amtstierärztliche Bestätigung
verlangt, die aussagt, dass das Heimatland tollwutfrei
ist, ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ein
Impfzeugnis mit eingetragener Tollwutimpfung, die mind.
20 Tage vor Abreise getätigt wurde und nicht älter
als 30 Tage ist, sowie eine Einfuhrbewilligung der maltesischen
Behörden.
Veterinary Service Department, Civil Abatoir, Marsa
CMR 02, Tel:(00356) 224 411, Fax: (00356) 237 900 |
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Mazedonien |
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| Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung
mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 6 Monate. |
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Niederlande |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Norwegen |
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Bei Einfuhr
aus einem EU-Land sind erforderlich: Identitätskennzeichnung
des Tieres (Tätowierung, Mikro-Chip). Tollwutimpfung
mit anschließendem Bluttest (frühestens 120
Tage nach der Impfung) durch ein autorisiertes Laboratorium,
Impfung gegen Leptospirose und Staupe (nur Hunde). Tierärtl.
Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführten
Maßnahmen. Tierärztl. Gesundheitszeugnis mit
Bestätigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer
(10 Tage gültig).
Sämtliche Bescheinigungen sind unter Verwendung der
Originalformulare zu erstellen. Wenn die Reise zuerst
über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen
für Schweden zu erfüllen (Einfuhrgenehmingung
vom Schwed. Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich).
Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können
Hunde und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten
mitgenommen werden. |
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Polen |
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| Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung
mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 12 Monate. |
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Portugal |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung
mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate. |
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Rumänien |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt) und internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate. |
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Russische Föderation |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis, welches bei Ankunft nicht älter
als 10 Tage ist. Andere Tiere, wie z.B. Fische oder Vögel,
müssen ebenfalls von einem amtstierärztl. Gesundheitszeugnis
begleitet werden. Die Einfuhr von Tauben ist allerdings
verboten. Generell sind Tiere in Hotels nicht erlaubt. |
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Schweden |
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| Bei Einfuhr
aus einem EU-Land sind erforderlich: Einfuhrgenehmigung
vom schwed. Zentralamt für Landwirtschaft (kostenpflichtig).
Identitätskennzeichnung des Tieres (Tätowierung,
Mikro-Chip), Tollwutimpfung mit anschließendem Bluttest
(frühestens 120 Tage nach der Impfung) durch ein
autorisiertes Laboratorium. Impfung gegen Leptospirose
und Staupe (nur Hunde). Amtstierärztl. Bescheinigung
über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen.
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis mit Bestätigung
über eine Behandlung gegen Bandwürmer (10 Tage
gültig). Sämtl. Bescheinigungen sind unter Verwendung
der Originalformulare zu erstellen. |
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Schweiz |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Slowakei |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
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Spanien |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und
internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage
vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis. |
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Tschechien |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muss
eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis
und Parvovirus bei Hunden, bzw. Panleukopenie bei Katzen)
vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis,
welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt. |
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Türkei |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis, bei der Einreise nicht älter
als 15 Tage. Und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung
mind. 14 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 6 Monate. |
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Ungarn |
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| Amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis (wird in der Regel nicht kontrolliert)
und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30
Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als
12 Monate. |
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Österreich |
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| Internationaler
Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. Das Zertifikat muss
in deutscher Sprache verfasst sein oder von einer beglaubigten
Übersetzung begleitet werden. Bei Tieren, die jünger
als 12 Wochen sind, entfällt die Vorlage des Impfpasses. |
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Quelle: ÖAMTC
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