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| Mit Haustieren verreisen:
EU-Tierpass kommt voraussichtlich erst im Oktober 2004 |
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| Die
Europäische Kommission hat eine Entscheidung über
ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass
getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb
der Europäischen Union künftig einfacher sowohl
für die Tiere selbst als auch für ihre Halter.
Die neuen EU-Bestimmungen(1) werden im Oktober 2004 wirksam.
Von da an ist der neue Heimtierpass
beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb
des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird
amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft
ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere
erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen
gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und
in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche
Regeln(2). Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige
Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die
gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere
Einzelheiten zur veterinär-medizinischen „Vorgeschichte"
des Tieres. |
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Geltungsbereich
Die Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft sowie des EWR:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Weshalb ein Pass für Haustiere?
Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren
zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte
Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Heimtieree bislang
nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten
verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren
sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Heimtieren
harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme
von Heimtiereen zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu
erleichtern.
Gemäß dieser Verordnung ist von Oktober 2004 an für
Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass mitzuführen, der
bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für
die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich
gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.
In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über
sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die
auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des
Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche
Kontrollen insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder
reisen oder in Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle
ist , da der Pass bescheinigt, dass das Tier sich in einem guten
Gesundheitszustand befindet.
Weiters muß jedes Tier entweder durch eine deutlich erkennbare
Tätowierung oder durch einen Mikrochip
gekennzeichnet sein.
Wie sieht der Pass aus?
Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und
mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt
wird der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n)
des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die
Worte „Europäische Union" aufgedruckt und der
Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer
in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit
angehängter individueller Kennnummer.
Was ändert sich dadurch?
Das Mitführen von Heimtiereen auf Reisen wird wesentlich
einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen,
die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von
Heimtiereen verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher
Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige
EU-Pass für Heimtieree. Der neue Pass vereinfacht auch
tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen
Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische
Vorgeschichte" des Tieres erfährt.
(1) Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
(2) Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland,
Schweden und in das Vereinigte Königreich verbracht werden,
muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden
sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein.
Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war.
Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem,
dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung
von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme
(PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt
sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren
nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere
Bestimmungen. |
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