Mit Haustieren verreisen: EU-Tierpass kommt voraussichtlich erst im Oktober 2004
Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen(1) werden im Oktober 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln(2). Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinär-medizinischen „Vorgeschichte" des Tieres.
Geltungsbereich

Die Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie des EWR:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Weshalb ein Pass für Haustiere?

Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Heimtieree bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Heimtieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Heimtiereen zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.

Gemäß dieser Verordnung ist von Oktober 2004 an für Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass mitzuführen, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.

In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche Kontrollen insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder reisen oder in Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle ist , da der Pass bescheinigt, dass das Tier sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.

Weiters muß jedes Tier entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Wie sieht der Pass aus?

Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte „Europäische Union" aufgedruckt und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer.

Was ändert sich dadurch?

Das Mitführen von Heimtiereen auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Heimtiereen verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Heimtieree. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte" des Tieres erfährt.

(1) Verordnung (EG) Nr. 998/2003.

(2) Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.