Versicherungspflicht für Wiener Hunde ab 1.1.2006

Für Hunde die nach dem 1.1.2006 zur Welt kommen und in Wien gemeldet sind, ist künftig der Abschluß einer Haftpflicht-versicherung verpflichtend.

Wien ist damit nach Oberösterreich bereits das zweite Bundesland, in dem das Tierhaltegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung vorschreibt. Die Mindestversicherungssumme wird in Wien
€ 725.000,-- betragen.

Die Hundehaftpflichtversicherung des Tierhalters übernimmt die durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden und damit verbundene gerichtliche- und außergerichtliche Kosten.

Heimische Versicherer bieten eigenständige Hundehaftpflicht-
versicherungen an, oft ist das Risiko der Hundehaftpflicht aber
auch in einer Bündelversicherung wie der Eigenheimversicherung mit abgedeckt. In der Haushaltsversicherung, die Schäden durch Katzen und Kleintiere inkludiert, können Hunde meist über eine Zusatzdeckung aufgenommen werden.

Auch für Hunde, die vor dem Stichtag 1.1.2006 zur Welt kamen und für die der Abschluß nicht verpflichtend ist, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll: Selbst das harmloseste Schoßhündchen kann enorme Schäden verursachen, wenn es seinem Besitzer entwischt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall erleidet.

Die fehlende Haftpflichtversicherung für den ab 1.1.2006 zur Welt gekommenen Hund ist eine Verwaltungsübertretung, bei der man eine Geldstrafe von bis zu € 3.500,- riskiert.

Conny Schulz
Quelle: Versicherungsverband Österreich